Scheringen

Die Königsleute bei der Burg Limbach

von Bernd Fischer (Einbach)

Wann die Burg Limbach zu bauen begonnen wurde und wer ihr Erbauer war, wissen wir nicht. Es sprechen gute Gründe dafür, dass es sich bei dieser Burg um eine staufische Reichsburg des 12. Jh. handelte.

Spätestens seit im 6. Jh. die Franken unter den Merowingerkönigen im Neckartal und entlang dem Main immer neue Siedlungen gründeten, zog eine Straße über das Gebirge durch den den königlichen Forst im Hinteren Odenwald und verband diese beiden dicht besiedelten Räume miteinander. An diesem Fernverkehrsweg gründeten dann in der ersten Hälfte des 8. Jh. fränkische Adlige das Kloster Amorbach, das bald unter dem Schutz des Königs stand.1 An dieser Straße entstand auch das Dorf Limbach. Es wird bereits für die 1. Hälfte des 11. Jh. in Verbindung mit dem Kloster Amorbach genannt2.

Dieser Fernverkehrsweg gewann in der Zeit der Stauferkaiser zusätzliche Bedeutung. Die Staufer benötigten eine gut abgesicherte Nord-Süd-Verbindung, um ihre schwäbischen Machtzentren nach Norden in das Untermaingebiet und zur Wetterau anzubinden.

An dieser Strecke lagen als staufische Stützpunkte: die Reichspfalz Wimpfen, die Abtei Amorbach unter der Schutzherrschaft eines engen Gefolgsmannes der Staufer, dann am Main die Reichsburg Klingenberg, die Reichspfalzen Seligenstadt und Frankfurt. Der Abschnitt Wimpfen – Amorbach ist an dieser Strecke besonders weit gespannt. In der Mitte dieses Straßenabschnitts, in der Gegend um Limbach, erhob der Herrschers des Reichs Anspruch auf würzburgischen Besitz3 und ließ, wohl im 12. Jh., in enger Verbindung zur Pfalz in Wimpfen direkt neben der Fernstraße eine Talburg erbauen. Königliche Eigenleute, in der Nähe angesiedelt, erhielten den Auftrag, wohl unter der Leitung eines Reichsbeamten den befestigten Platz zu verteidigen. Diesen Bauernkriegern war vom König eine Rolle beim Aufbau seines „Reichslandes” zugewiesen. Auch in Schwarzach, Neckarelz und wohl sicher in Lohrbach entstanden solche Stützpunkte königlicher Macht. Unser Raum am Odenwaldrand war so in die staufische Reichsterritorialpolitik eingebunden.

Das Dorf Limbach, ursprünglich oberhalb der Lautzenklinge gelegen, wurde in die Nähe der Burg umgesetzt, wie dies in vielen anderen Fällen auch üblich war. Die Ortsbezeichnung „in der alten Limbach”, wo die Straße das Bächlein überquert, lässt darauf schließen.

Es ist gut denkbar, dass man in diesem Zusammenhang jenseits des Elztales auf dem Grund und Boden der Benediktinerabtei Amorbach für die Burgbesatzung auf der Hochfläche inmitten einer planmäßig angeordneten Flur ein Dorf anlegte. Das neugegründete Dorf nannte man, weil es oberhalb des alten Weilers Scheringen lag, Oberscheringen. Die Dorfschaften Scheringen und Limbach hatten seit diesem Eingriff ein gemeinsames Dorfgericht unter dem Schultheißen in Limbach und waren der Burg dort zugeordnet.

Von den hier skizzierten Vorgängen geben uns leider keine zeitgenössischen Quellen Nachricht. Der Baugrund der ehemaligen Burg wurde bisher noch nicht untersucht, gäbe aber wohl auch durch die völlige Abtragung des Baukörpers im 18. Jh. keinen ausreichenden Hinweis auf die Zeit und die Umstände des Burgenbaus. Wir sind deshalb auf die Aussagen späterer Aufzeichnungen angewiesen, um uns ein ungefähres Bild der damaligen Verhältnisse zu machen. Außerdem können wir die Forschungsergebnisse über andere Königshäuser und deren Besatzungen heranziehen und damit unsere Feststellungen ergänzen.

Bei seinen Untersuchungen der Rechtsverhältnisse der Königsleute bei den später pfälzischen Königshäusern Wersau, Wiesloch, Schwarzach und Neckarelz hat Schaab festgestellt, dass deren Pflichten und Rechte weitgehend übereinstimmen, dass gewissermaßen ein Rechtsstandard für diese Königsleute bestand.

Die Königsleute bei diesen vier Burgen schworen dem Herrn des Königshauses, dem sog. Königsherrn, einen Treueeid. Er ist bei Neckarelz besonders ausführlich überliefert: „Irer Churf. Gnaden … treu und holdt zus ein (vor Schaden) zu warnnen, Frommen und Bestes zu werben auch zu welcher Zeit er in der Nott in das Hauß Ellenz gefordert würde gehorsamlich erscheinen, helfen retten und thon alles das jenig, so einem Königsmann gegen seinen Herrn zu thon gepürrt und schuldigk ist.“ Wenn also die Herrschaft im Kriegsfall die Königsleute anforderte, so war jeder Königsmann verpflichtet, bei Tag und Nacht Haus und Hof, Weib und Kind zu verlassen, sich ins Königshaus zu begeben, um es zu verteidigen.

Für diesen militärischen Einsatz bei der Königsburg waren die Königsleute von allen Militärlasten gegenüber dem Landesherrn befreit. Damals sagte man, sie sind frei von Reis, Folge und Musterung. Zu diesem Kriegsdienst war generell jeder Königsmann verpflichtet. Im Ernstfall forderte man dies aber nur von den in den Nachbarorten wohnenden Pflichtigen. Sie waren dafür von einem Teil der finanziellen Lasten befreit.

Zu den Aufgaben der Königsleute gehörte allem Anschein nach auch das Königshaus baulich in Stand zu halten, das hieß, bei der Burg Baufron zu leisten. Darüber hinaus mussten sie bei der Bewirtschaftung der zur Burg gehörenden Güter helfen. Auch hierbei wurden nur die in der Nachbarschaft Wohnenden herangezogen. Für diese Arbeitsleistungen an das Königshaus waren die Königsleute von aller Fron gegenüber der Landesherrschaft frei.

An finanziellen Lasten hatten die Königsleute jährlich eine vom Vermögen unabhängige Kopfsteuer, die Leibsbede, zu entrichten. Männer mussten mehr, Frauen etwas weniger bezahlen. In jedem 7. Jahr war die sog. Königsbede fällig, eine beträchtliche feste Summe, die von der Gesamtheit der Königsleute aufzubringen war. Die Königsbede konnte jährlich fällig sein, sie war dann natürlich wesentlich geringer. Anstelle dieser finanziellen Abgaben an den Königsherrn waren sie von allen Landessteuern befreit.

Die Königsleute verwalteten diese finanziellen Belange selbst. Sie unterstanden also nur indirekt der landesherrlichen Finanzverwaltung. Die Königsmänner, auch Königsbrüder genannt, wählten aus ihren Reihen vertrauenswürdige Personen, die sog. Bedsetzer.

Nach der Bestätigung durch den Landesherrn setzten diese die Beträge des einzelnen Königsmannes zur Königsbede fest und zogen die Beträge ein.

Um einen Überblick über die genaue Zahl der Königsleute zu erhalten, in die Pflichten und Rechte konnte man nur von einer Königsfrau hineingeboren werden, versammelten sich alle Königsmänner jährlich am St. Stephanstag (26. Dezember) bei ihrer Burg und bezeugten damit, dass sie zu diesem Personenverband gehörten. Das war der Weistag. Dabei wurde ihnen von alters her ein Imbiss gereicht. Über den Umfang eines solchen Mahles geben Wieslocher Akten Auskunft. Dort wurden 1676 verschiedene Gerichte in drei Gängen gereicht: unterschiedliche Suppen, gebratenes Fleisch, Gemüse, eingemachte Früchte und Käse, dazu Brot aus ungefähr 1 1/2 Dopppelzentner Dinkelmehl und ca. 1500 Liter neuen Wein. Dieses gemeinsame Essen machte natürlich die Sonderstellung der Königsleute deutlich und stärkte deren Zusammengehörigkeitsgefühl.

Ein außergewöhnliches Sonderrecht der Königsleute war ihre Freizügigkeit. Sie unterstanden keinem Leibesherrn und konnten frei ziehen wohin sie wollten. Deshalb unterlagen sie wohl auch nicht dem Hauptrecht. Die Herrschaft hatte wahrscheinlich ursprünglich nicht das Recht beim Tod eines Königsmannes oder einer Königsfrau auf einen Teil des hinterlassenen Vermögens Anspruch zu erheben. Dieses Recht, dem alle Leibeigenen unterworfen waren, versuchten die Landesbeamten auf die Königsleute zu übertragen. Die Königsleute waren immer wieder gezwungen ihre besonderen Rechte zu verteidigen. Den Landesverwaltungen gelang es aber augenscheinlich trotzdem im Laufe der Jahrhunderte, besonders nach dem 30jährigen Krieg, die Sonderrechte der Königsleute immer mehr zu schmälern.

Verfolgen wir nun das Schicksal der Burg Limbach und der bäuerlichen Burgbesatzung, der sog. Limbacher Königsleute, durch die folgenden Jahrhunderte. Nachdem die Könige und Kaiser aus der Familie der Staufer ihre Reichslandpolitik aufgegeben hatten, ja die Staufer und ihre Epoche untergegangen waren, hatte die Verbindung der Königsleute zum Reich unter den gewandelten Verhältnissen ihren ursprünglichen Sinn verloren.

Die erste Nachricht von Leuten in Limbach, die in einem besonderen Verhältnis zum König und zum Reich stehen, stammt aus dem Jahre 1314. Es ist die Zeit, in der die deutschen Könige das Reichsgut verschleudern und ihre Recht zu Geld machen. 1314 kündigte König Ludwig der Bayer den Reichsleuten zu Limbach an5, daß er beabsichtige ihre S teuer an das Reich zu verpfänden. Im Jahr darauf gab er dann dem Schenken Eberhard von Erbach und anderen Adligen die Steuer der königlichen Leute zu Limbach und die Steuer des Reiches zu Sinsheim für 300 Pfund Heller zum Pfand.6

Im Jahre 1318 bereits verkaufte der Schenk Eberhard von Erbach seine Herrschaftsrechte zu Limbach und Scheringen an den Mainzer Erzbischof Peter von Aspelt7, Limbach und Scheringen waren von nun an 500 Jahre mainzisch.

Dann, als im Jahre 1340 der Mainzer Erzbischof Heinrich von Virneburg den Ritter

Ludwig Mönch von Rosenberg zum Burgmann in Limbach gewann8, wird zum ersten Mal die Burg zu Limbach erwähnt. Und 1334, als der selbe Erzbischof die Burg den Brüdern Pilgrim von Hettingen zu Lehen gab, erfahren wir, dass die Burg den Namen Heinrichsburg trägt. Wahrscheinlich hatte dieser Erzbischof die -möglicherweise zerstörte oder verfallene – Burg neu erbauen lassen9.

1482 werden für uns erstmals fassbar die Limbacher Königsleute in Zusammenhang mit der Burg gebracht, als der Mainzer Erzbischof Limbach und Scheringen an Martin von Adelsheim verpfändete. 1488 wechselte dieses Pfand an Wilhelm Rüdt. Der Erzbischof von Mainz, Berthold von Henneberg, gab das Schloss Limbach und die Dörfer Limbach und Scheringen dem Wilhelm Rüdt von Bödigheim, genannt der Kurze, auf dessen Lebenszeit zum Pfand, so wie sie an Martin von Adelsheim zuletzt verpfändet waren. „Mit allen Renten, Zinsen, Gülten und armen Leuten, die dazu und dorthinein gehörig sein … Es sollen auch hierauf alle armen Leute und Hintersassen, die zu dem Schloß Lympach und seinen Zugehörungen gehörig sein, dem Wilhelm Rüdt nach laut dieses Briefes geloben und zu den Heiligen schwören … zu gewarten und gehorsam zu sein, ihren Schaden zu wahren und bestes zu werben … Wilhelm Rüdt und seine Erben sollen auch die armen Leute des Erzstifts, die zum Schloß gehören, nicht höher dringen noch beschweren, als von alters herkommen ist.”10.

Eine Textstelle in einem aus demjahre 1590 stammenden Lagerbuch von Laudenberg11, beschreibt die Rechtsverhältnisse der Königsleute bei der Burg Limbach noch deutlicher als zuvor: Einmal im Jahr hatten sich alle verheirateten Königsmänner zu einem besonderen Gericht vor dem Schultheißen in Limbach einzufinden, wo sie nur ihre Wohnorte anzuzeigen hatten. Im Lagerbuch heißt es:

„Auch anders nichts gehandelt wird, dann dass man alle Königsleuth anzeigt, wo sie sich halten, uf d. keiner vorherigen Pleibe.” Statt der Leibeigenschaftsabgabe hatten die Königsleute, unabhängig von ihrer Zahl, eine “bede” (Steuer) von 20 Talern zu entrichten, waren aber dagegen von der halben Türkensteuer befreit: „… zwantzig Thaler geben, solte auch die Zahl der Personen biß auf drey, zwey oder einen abgehen, so müssen doch die zwantzig Thaler gefallen, sind dagegen halbe Türkenschatzung gefreyet. Und nimbt … ein Erzbischof zu Meintz solch gelt ein, an statt einer Leibeigenschaft”. „Hingegen wenn meintz von Zent wegen Raise fürmelt, sind solche Königsleuth Raisens befreyet.” Das bedeutet, wenn Mainz seine Centmänner zum Wehrdienst aufforderte, waren die Königsleute davon befreit. Auch von einer Selbstverwaltung beim Einzug der Königsbede wird berichtet: „… und werden alle Jar zween Beetsetzer geordnet die solche beeth umbsetzen, nemblich wo an Summa der Personen abgehet, schlecht man mit sechs Pfennigen und weiter nicht, uff; do einer will verderben, schlecht man mit sechs Pfennigen ab,” Es wurden also jedes Jahr zwei Bedsetzer bestellt, die die Bede für jeden Königsmann festsetzten. Sie konnten allem Anschein nach die Leistungsfähigkeit der einzelnen Steuerpflichtigen in einem gewissen Rahmen dabei berücksichtigen. Dann erfahren wir, dass der heutige Seebach eine Grenze des Limbacher Bezirks war: „Und sobald einer uber die Geracherbach kombt oder zeugt, ist er dieser beeth gefeyet …”. Und zum Schluss: „… aber wie sich die freyung weitter erstreckt davon ist ein brief in der Kirchen zu Limppach under der Königsleut gewalt, der kann dasselbig weisen.“ Leider ist diese Urkunde mit den weitergehenden Sonderrechten der Limbacher Königsleute nicht erhalten.

Im Lagerbuch von Laudenberg aus dem Jahre 1590 wird darauf hingewiesen, dass der Geraeher Bach die Grenze des Limbacher Bezirks bildet. Es ist verwunderlich, dass nicht auch eine andere Grenze dieses Bezirks genannt wurde, die schon seit dem Jahre 1425 bestand.

Ursprünglich saßen die Königsleute sicher in klar von einander getrennten Bezirken in der unmittelbaren Umgebung ihrer Burgen. Da sie aber freizügig waren, konnten sie leichter ihren Wohnort ändern als die Leibeigenen. Im Laufe der Zeit kam es deshalb zwischen Hinterem Odenwald, Main und Tauber zu einer verwirrenden Durchmischung dieser verschiedenen Personenverbände. Auch der jährliche Besuch der Weistage bei den Burgen und die genaue Auflistung der Pflichtigen scheint Streitigkeiten zwischen den Mächten, an die das Reich seine Herrschaft über die Königsleute verpfändet hatte, nicht verhindert zu haben.

So mögen vor allem aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung die beiden Territorialstaaten Mainz und Pfalz eine vertragliche Regelung angestrebt haben: Sie teilten die in diesem Gebiet unter ihrer Herrschaft lebenden Königsleute nach rein geographischen Gesichtspunkten untereinander auf. Die neuen Bezirke schieden sich entlang deutlicher Demarkationslinien in der Landschaft.

Im Jahre 1425 schlichteten Ludwig von Kurpfalz und Bischof Johann von Würzburg einen Streit zwischen Pfalz-Mosbach und dem Erzstift Mainz durch einen Schiedspruch12. Darin wurde unter anderem entschieden, beide Parteien sollten den Zug der Königsleute von einem ins andere Gebiet, also ihre grundsätzliche Freizügigkeit, nach altem Herkommen freihalten. Wer aber über eine sog. “Hohe Straße” zog, sollte dabei unter die Zuständigkeit der Gegenseite geraten: “und welcher Königsmann unter jeglichem Herren ziehet über die Hohe Straßen als von alt herkommen soll dem Herrn, hinter deme er sitzet dienen und tun als von alters herkommen ist.”

In den Jahren 1452 und 1525 war es notwendig geworden diesen Vertrag zu erneuern und die Grenzlinie deutlicher zu beschreiben. „Es sollen alle diejenigen so in die Königsbeth gehören hir ihneseits der hohenstrassen so sich anfacht zu Wimpffen am Necker. Vor Offenaw hindurch den Salbacher valt vor das urlaß uff der hohen strassen vor schefflenz hin uß gein Walthausen, und Buchen neben der stat durch die vorstat …“13. Und 1561 wird die Straßenbeschreibung nach Norden hin ergänzt: „und fahet solche hohen strassen an zu Ober Schefflenz beim hohen creiz, die geeth fürter geen Walthausen, von dannen uf Buchen uf Walthürn bis gen Kuelsheim”14.

Nach dem Königsbedregister der Mainzischer Kellerei Miltenberg aus dem Jahre 154515, war diese mit der Verwaltung der Abgaben in dem 1525 Mainz zugesprochenen Bezirk betraut. Die Königsbede wurde zunächst vom Schultheißen zu Limbach erhoben und dann an die zuständige Kellerei geliefert.

Königsleudt in dy Kellerei Miltenberg gehorig16

Muda:Nickel Kremer6t
Harnen (?):Peter Muller9
Underscheidental:Hans Kirschbaum4
Clos Horn3
Steinbach:Lorenz Schmidt4
Dunbach:Peter Schüßler2
Michel Geyger4
Adam Schüßler2
Langen Elntz:Hans Grim3
Adam Scheffer9
Clos Schewermann6
Hans Reyßenbach4
Stopfel Schenwed
Linhart Buchßbaum4
Peter Buchßbaum5
Oberneudorff:Hans Kilgan3
Hans Horn3
Underneudorf:Caspar Bopp7
Hans Heffner4
Nickel Bopp2
Hedigenbewer:Hans Melb5
Rudeßbach:Debolt Metzler4
Linhart Contzmann4
Melchior Leyden5
Wolff Münch2
Linhart Leyden5
Geylauerbach:Mertin Münch2
Hans Wenck5
Adam Auerbach2
Jobst Auerbach2
Reyßenbach:Jakob Kuntzman10
Hollerbach:Symon Seltenreich2
Dalhen:Peter Lemwer2
Kysen Hans4
Mathes Dumich3
Hans Schiffer7
Hans Hoffmann3
Merten Kirstenbawer2
Contz Hoffmann3
Hans Bartholomeh2
Jacob Argegast2
Hans Dunnich2
Steffan Vogler2
Farnbach:Jörg Münch8
Heintz Weigel6
Urban Reichart2
Hans Bangart4
Hans Mutt10
Linhart Steygen4
Lorbach:Meter Amerbach3
Peter Heckmann3
Augustinus Seltenreich4
Velten Steygen3
Hans Ludwig
Necker Eltz:Michel Münch6
Mathes Enlich10
Hans von Schwannen2
Necker Elntz:Merckel von Schwannen2
Thoman von Schwanen2
Trynntz:Schopf Hans6
Schopf Linhart8
Robern:Thoman Debolt4
Endreß Velten5
Kilgan Feyll6
Schopf Hans6
Schopf Velten
Heydeßbach:Peter Horn6
Linhart Metzler5
Coez Metzler10
Eymbach:Steffan Eßler4
Endres Reynhart1
Hans Reynhart10
Steffan Reynhart3
Wachengeschwindt:Conz Weber8
Lorentz Rhein6
Gottersdorf:Hans Ort7
Jacob Pfyrzh6
Balßbach:Hans Wegner4
Laudenberg:Mell Jacob5
Muckental:Lorentz Leyden4
Diedeßhen:Merckel Enlich3
Batholomeh Enlich4
Schloßaw:Peter Fridel3
Zimmern:Nickel Reumer2
Jobst Mathes2

Die Liste nennt in 31 Dorfschaften 85 Königsleute, die unterschiedliche Abgaben leisteten. Nach dem Teilungsvertrag von 1425 zeigt diese Liste sowohl einen Teil der in diesem Bezirk sitzenden Königsleute der Burg Limbach, als auch ursprünglich zu pfälzischen Königshäusern gehörende Leute. Es fällt aber auf, dass die Dörfer Limbach und Scheringen in dem Register fehlen. Da in den beiden Dörfern mit Sicherheit Königsleute saßen, ist dies für mich nur mit deren besonderen Verpflichtung zur Verteidigung und zur Fron bei der Burg und der sich daraus abgeleiteten Befreiung von der Königsbede zu erklären.

 

Die Limbacher Königsbede betrug 1663 von jedem Königsmann ohne Rücksicht auf sein individuelles Vermögen 9 Albus 4 Pfennige18, 1545 war die Königsbede unterschiedlich gewesen. Hier wird auch noch einmal erwähnt, dass der Weistag der kurmainzischen Königsleute in Limbach gehalten wird. 1665 z. B. lieferte der Limbacher Schultheiß in Miltenberg die Königsbede und das Besthaupt von den verstorbenen Leuten seines Zuständigkeitsbereiches ab.
1668 werden im Amorbacher Jurisdictionalbuch19 in Scheringen drei Mann genannt, welche ihre Königsbed nach Limbach geben: Hans Kerber, Mathes Geiger, Burckhard Nohe.
1673 wurde die Verwaltung der Königsleute von Miltenberg nach der Kellerei Amorbach verlagert. Um diese Zeit erwähnen die Leibeigenschaftsakten kurmainzische Königsleute, die nach Limbach gehören20.

Sie gaben Leibsbede und Besthaupt, die Königsfrauen ein Leibhuhn und das beste Kleid, diese unterschieden sich also hierin nicht mehr von den gewöhnlichen Leibeigenen.

Wenn wir die urkundlichen Nachrichten über die Limbacher Königsleute mit dem von Schaab bei den anderen Königshäusern festgestellten Rechtsstandard vergleichen, können wir feststellen, dass die Königsleute bei der Burg Limbach mit weitgehend den gleichen Rechten und Pflichten ausgestattet waren:

  • Verteidigung der Burg Limbach
  • Fron bei der Burg
  • jährliche Königsbed, allerdings nur mit teilweise Befreiung von Landessteuern
  • Selbstverwaltung der Finanzabgaben durch Bedsetzer
  • jährlicher Weistag bei der Burg
  • Freizügigkeit, allerdings Hauptrecht.

Die Zeit der Burg Limbach mit ihrer bäuerlichen Burgbesatzung in Scheringen ist schon lange vergangen. Seit der Zerstörung der Burg im Bauernkrieg 1525 gab es keinen festen Platz mehr, den es zu verteidigen galt. Die engen Beziehungen zwischen Limbach und Scheringen bestehen aber heute noch.

Die ganze Scheringer Gemeinde hatte zusammen mit den Limbachern weiterhin auf dem „Hof Limbach”, dem vormals zur Burg gehörenden Hofgut, Fron zu leisten. Später waren, statt der Fron 20 fl von der Gemeinde abzuliefern.

„Die beiden Dorfschaften Scheringen” bildeten mit Limbach zusammen auch nach dem Untergang der Burg weiterhin eine Verwaltungseinheit, sie waren “eine Gemeinde und Gericht mit Limbach”21.

Auch für das Selbstbewusstsein so mancher Königsleute in Scheringen mag ihre besondere Rechtsstellung von Bedeutung gewesen sein. Die Königsleute waren durch ihre Rechte und Pflichten herausgehoben aus dem Verband der übrigen Leibeigenen und Untertanen.


1 Wilhelm Störmer (1984): Zur kulturellen politischen Bedeutung der Abtei Amorbach vom 8. bis zum frühen 12. Jh. In: Die Abtei Amorbach im Odenwald. Jan Thorbecke Verlag, Sigmaringen.
2 W. Becher: Die Amorbacher Traditionsnotizen. – In: Der Odenwald Heft 16 (1968) S. 52/53.
3 G. Simon (1858): Geschichte der Dynasten und Grafen von Erbach, Frankfurt, S. 249, Urkunden XIII.
4 FLAA, Jurisdictionalbuch des mainzischen Oberamtes Amorbach 1571, BI. 88.
5 G. Simon (1858): Geschichte der Grafen und Dynasten von Erbach, 18-19.
6 G. Simon (1858): Geschichte der Grafen und Dynasten von Erbach, Urkunden 14, RME XXXVI, S. 253.
7 Urkunde, siehe S. 27 im Beitrag “Die Mudauer Cent”.
8 REM I, 4242; 4616.
9 REM I, 5220; 5790.
10 STAW Mz. Ukk welt. 77/121.
11 GLAK 55/11801, BI. 22, zitiert nach Matzat.
12 STA W Mz.Ukk. weid. 14/3, zitiert nach Schaab.
13 GLAK 77/379, BI. 19b.
14 GLAK 66/5137 BI. 194.
15 FLAA 3/20/18.
16 FLAA 3/20/18 Miltenberg Kellerei 1545.
17 GLAK 66/5137, 195 und 19, zitiert nach Schaab.
18 STA W Mz Reg Akten 166/13.
19 FLAA, Amorbacher J urisdictionalbuch von 1668.
20 STAW Mz Iurisdictionalbuch 161/2, S. 25.
21 wie Anm. 19.
Literatur:
Schaab, Meinrad (1963): Die Königsleute in den rechtsrheinischen Teilen der Kurpfalz. – In: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins, Bd. 111, S. 121-175. Matzat, Wilhelm (1977): Königsleute und Altstraßen im Hinteren Odenwald und Bauland. – In: Beiträge zur Erforschung des Odenwalds und seiner Randlandschaften, Bd. 2, S. 309-324.
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