Scheringen

Scheringens Verhältnisse unter leiningen’scher Herrschaft in den Jahren 1805 bis 1806

Marianne Rimpf

1801 verloren im Frieden von Luneville viele deutsche Fürsten ihre linksrheinischen Besitzungen an Frankreich. Unter ihnen war auch das in Bad Dürkheim in der Pfalz residierende Grafengeschlecht der Leiningen. Um die deutschen Fürsten für ihre Gebietsverluste zu entschädigen, wurden im Reichsdeputationshauptschluß vom 25. Februar 1805 kurzerhand die geistlichen Fürstentümer zu weltlichen erklärt und ihnen zugesprochen. Dem Fürst von Leiningen fielen Gebietsteile der ehemaligen geistlichen Fürstentümer von Mainz, Würzburg und der Kurpfalz zu. Darunter waren auch das mainzische Oberamt Amorbach, zu dem auch Scheringen gehörte. Fürst Karl Friedrich Wilhelm von Leiningen hieß nun der neue Landesherr.

Um wichtige Erkenntnisse über die politischen, wirtschaftlichen, konfessionellen und rechtlichen Verhältnisse in seinem neuen Land zu erhalten, ließ der Fürst einen Fragenkatalog erarbeiten, der im Frühjahr 1803 jedem weltlichen oder geistlichen Ortsvorstand zur Beantwortung zugeleitet wurde.

Drei jahre später erarbeitet die fürstliche Verwaltung erneut eine Sammlung von Fragen. Aus den Erkenntnissen dieser Befragung wollte man die wirtschaftlichen Verhältnisse im Fürstentum verbessern. Im Fürstlich Leiningen’schen Archiv in Amorbach befinden sich zwei Bände mit den schriftlichen Antworten. Zum ersten der Band aus dem Jahre 1803 „Zur Kenntnis des Landes“ mit 88 Fragen und zum zweiten der Band aus dem Jahre 1806 „Zur Hebung des Landes“ mit 152 Fragen.

Nachfolgend werden die Inhalte der beiden Bände, soweit sie Scheringen betreffen, möglichst vollständig wiedergegeben:

1. Band „Zur Kenntnis des Landes“ aus dem Jahre 1805.

A. ad Statum ecclesiasticun (kirchliche Situation)

Im ganzen Mudauer Amtsbezirk (Vogtei) ist nur eine und zwar die römisch katholische Religion in Übung. Zur Pfarrei Limbach gehören die ehemals mainzischen Orte: Ober- und Unterscheringen, Einbach, dann ehemals pfälzische Orte: Balsbach, Trienz, Wagenschwend, das freiherrl. von Rüdische Ort Waldhausen und das freiherrl. von Adelsheimische Ort Laudenberg. Der Pfarrer heißt Veit Gottfried Speer, der Kaplan Martin Walz. In Scheringen gibt es keine eigene Kirche und keine eigene Kapelle. Bauträger des Chores und des Turmes in Limbach und Waldhausen ist der Decimator (Zehntberechtigte), das Kloster Amorbach. Das Kirchenschiff in Limbach hat vor einigen Jahren die Kirchengemeinde, das in Waldhausen vermutlich die dortige Gemeinde, erbaut. In Limbach und Waldhausen wird ein eigenes Kirchenvermögen verwaltet, das sich in Limbach auf 7.000 Gulden und in Waldhausen auf 600 Gulden beläuft. Vom kleinen Zehenden bezieht die Pfarrei Limbach in Unterscheringen 1/3 und das Kloster Amorbach 2/3. Eine Schule ist vorhanden. Es wird fast jedes Jahr ein anderer Schullehrer von der Gemeinde ernannt und angestellt.

In der Pfarrei Limbach sind 125 Personen geboren, 14 Paare haben geheiratet und 56 Personen sind gestorben.

B. ad Statum politicurn  (politische Situation)

Der Schultheiß heißt Michael Gramlich Sebastian Schäfer ist Gerichtsverwandter (Beisitzer beim Dorfgericht). Das bürgerliche Gericht besteht ohne den Schultheißen aus 3 Personen. Unter dem Gerichtsstab von Scheringen stehen zwei herrschaftliche Erbbestandshöfe zu Einbach.

Es gibt 59 angesessene Familien, worunter 5 Schneider, 1 Schuster, 5 Weber, 5 Müller 2 Schreiner und 1 Schildwirt sind. Die Einwohnerzahl beläuft sich auf 197, die in 26 Häusern wohnen. Die schriftl. verfaßten Rechte der Ortschaft sind im Hauptjurisdiktionalbuch das beim Oberamt Amorbach liegt, eingetragen.

Klagen unter 5 Gulden Streitwert werden vom Ortsschultheißen verhandelt. Klagen von der ganzen Gemeinde gehen an das Oberamt.

Scheringen ist umgrenzt von Einbach, Waldhausen, Heidersbach, Limbach und Laudenberg. Alle Grenzen sind unstrittig.  In der gesamten Vogtei gibt es keine Juden und es bedarf daher auch keiner Synagoge oder Judenschule.

Alle Ortseinwohner sind leibeigen und haben bisher den höchsten Landesherrn, den Fürsterzbischof von Mainz, und die Abtei Amorbach zur Leibesherrschaft gehabt.

Auch Scheringen hat bisher junge Männer zum Kriegsdienst stellen müssen.

Der höchste Landesfürst oder dessen angestellte Regierung, in unserem Fall das Oberamt Amorbach, erteilt das Bürgerrecht.

Der Ort ist fronpflichtig, zahlt aber anstatt einer Arbeitsleistung ein gewisses Frongeld.

In Scheringen selbst bestehen keine Zünfte. Die ortsansässigen Handwerksleute gehören den Mudauer Zünften als Mitglieder an.

Scheringen hat sein Reich und Maaß von Mosbach, welches etwas kleiner als das Amorbacher ist.

Es gibt im Ort weder Krämer-, Wochen- noch Viehmärkte. Ein Arzt oder eine Apotheke befinden sich in der gesamten Vogtei nicht. In Limbach ist ein nicht amtlich anerkannter „Chirurgus“ (Bader).

Bei der Erbschaft werden keine Güter verteilt. Die Eltern geben dem ältesten oder zweiten Kind, das die beträchtlichste Heirat machen kann, die Güter gegen einen bestimmten Geld-anschlag und ein jährliches Leibgeding.

Adlige Güter gibt es keine auf der Gemarkung.

Das Zutriebsrecht (mit Schafen?) auf der Gemarkung Scheringen haben der Freiherr von Rüdt zu Bödigheim und der Graf von Degenfeld. Außerdem bezieht der Freiherr von Rüdt jährlich 6 Kreuzer für einen Wassergraben.

C. ad Stamm oeconomicum (wirtschaftliche Situation)

Scheringen hat Acker- und Wiesenbau, Triften und Weiden, Viehzucht, aber keinen Weinbau. Da es in der gesamten Vogtei noch nie üblich war, Flächen zu messen, kann man die Morgenzahl nicht genau bestimmen. Scheringen hat somit ungefähr 270 Morgen Äcker, 50 Morgen Wiesen, 40 Morgen Triften und Weiden und keine Weinberge. Es werden 155 Stück Rindvieh und 7 Pferde gehalten. An Wald gibt es in Scheringen ungefähr 200 Morgen, der größtenteils in Privatbesitz ist.

Durch Scheringen fließen die Elz und der Itterbach‚ welche der Amtsvogt von Mudau befischen darf. Der Itterbach entsteht aus dem See im Bödigheimer Wald.

Scheringen hat 5 Mahl-, 1  Öl- und 2 Schneidmühlen (wobei Öl- und Schneidmühlen sich wohl bei den 5 Mahlmühlen befanden). Es gibt ein gemeindeeigenes Hirtenhaus. Herrschaftl. Gebäude oder Lehngüter gibt es keine.

Die leibeigenen Männer und Frauen zahlen jährlich je 3 Kreuzer dem Landesherrn.

In Scheringen sind einige dem Freiherrn von Rüdt leibeigen, wobei Mann und Frau 2 Kreuzer und 2 Pfennig zu zahlen haben.

Auch gibt es einige Königsmänner.

Eine Gemeindekasse ist keine vorhanden. Die wenigen Bestände (Einnahmen) sind für die Ausgaben nicht ausreichend. Die Bewohner haben das Recht, ihr Vieh auf die benachbarten Gemarkungen zu treiben. Ihren Lebensunterhalt bestreiten sie vom Feldbau, der nicht sehr ergiebig ist.

Ziehen Personen vom Ort weg, müssen sie 10 % von dem, was mitgenommen wird, an die Landesherrschaft zahlen. Da die Orte des Erzstifts Mainz gegeneinander freizügig waren, mußten die Personen, die innerhalb der Grenzen umzogen, diese Abgaben nicht leisten. Bei einem Wegzug in das würzburgische Land wird gemäß einem Vertrag mit dem Stift Würzburg nur 1 Gulden bezahlt.

Accis (Verbrauchssteuer) muß von Wein, Bier, Brantwein, Mehl, Fleisch und Tabak entrichtet werden. Pfundzoll ist keiner zu zahlen. Eine Wasser- und Landzollstätte besteht keine. Es gibt keine Bergwerke, Fabriken und Manufakturen.

Auf Einbacher Gemarkung ist ein herrschaftl. Erbbestandshof, welcher unter der Gerichtsbarkeit Scheringer steht, da Einbach dem Kloster Amorbach vogteilich unterstellt Ist.

Im Ort besteht keine Schäferei. Die Bürger sind aber berechtigt, 100 Stück Schafe zu halten.

Eine Landstraße zieht keine durch das Ort. An Weg, Pflaster- oder Brückengelder wird nichts erhoben.

Das Salz wurde bisher nur von der Landesherrschaft gegen einen festgesetzten Preis, 3 Kreuzer 1 Pfennig, geliefert. Fremdes Salz zu kaufen, war den Untertanen nicht erlaubt.

Auf das Mehlmahlen ist kein Zwangs- oder Bannrecht hergebracht (die Untertanen können ihre Mühle frei wählen). Keltern und Backöfe sind keine vorhanden.

Ausstehende Kapitalien hat Scheringen keine. Die Schulden betragen 600 Gulden.

An Ohmgeld (Getränkesteuer) von Wein, Bier und Obstwein beziehet die eine Hälfte die Gemeinde und die andere Hälfte die Herrschaft.

Folgende Abgaben hat die Gemeinde zu leisten:

Schatzung (Vermögens- und GewerbeSteuer)

Frongeld

Zinsen von Äckern und Gärten (GrundSteuer)

Landhauptmannsgage (Verwaltungskosten- umlage)

Vogteidienerbesoldung

Amts-, Zehnt- und Malefizkosten (Verwaltungs- und Gerichtskostenumlage)

Kaufhabergeld (Grunderwerbsteuer)

Leibsbeet (Leibeigenschaftsabgabe)

Stempelpapier (Verwaltungsgebühren) zu 5 und 15 Kreuzer ist eingeführt.

Die Grenzen Sind zum Teil abgesteint, Risse (Karten und Pläne) sind keine vorhanden.

2. Band „Zur Hebung des Landes“ aus dem Jahre 1806. Beschreibung des Zustandes des Ortes und Vorschläge zu dessen Verbesserung.

I. A. Zustand des Ortes in Ansehung des Personals

In Scheringen wohnen 27 Bürger, 1 Beisasse (eigeschränktes Bürgerrecht) und 3 tolerierte (Bürger aus anderen Fürstentümer). Geschlossene, gefreite oder adlige Höfe gibt es keine.

B. Besondere Anmerkung in Beziehung auf das Personal

Jedem Beisassen bleibt es selbst überlassen sich Äcker anzukaufen. An Beisassengeld muß jeder Beisasse 1 Gulden 50 Kreuzer jährl. an die Gemeinde entrichten.

Scheringen hat seinen eigenen Schultheißen, der so schlecht besoldet ist, daß er nicht davon leben kann.

Das Dorfgericht besteht aus 2 bis 4 Gerichtsverwandten. Einmal im Jahr wird bei Vorkommen von etwas Rugbarem ein Ruggericht abgehalten.

Die Güld (Naturalabgaben der landw. Betriebe) wird nur an die fürstliche Herrschaft entrichtet.

Die Sitten der meisten Einwohner sind durch die schlechten Zeiten nicht sehr gut. Bessere Zeiten und Milderung der vielen Abgaben könnten evtl. zur Besserung beitragen.

II. Politisch ökonomisches Verhältnis des Ortes

A. Verrnögenszustand der Gemeinde im ganzen.

In Scheringen gibt es etwas gemeindeeigenen Wald, ein gemeindeeigenes Hirtenhaus und einen gemeindeeigenen Hirten, welcher auf den Bauerngütern hütet.

Die Morgenzahl des gemeindeeigenen Waldes kann nicht genau bestimmt werden, da er nicht gemessen ist.

Sonstige Geldeinnahmen belaufen sich auf 5 Gulden Ohmgeld (Getränkesteuer), die in der einmal im Jahr vorzulegenden Gemeinderechnung geführt werden. Zur Zeit sind die Einnahmen der Gemeindekasse nicht zu verbessern.

Eine scharfe Aufsicht der Jäger und Förster über den Gemeindewald wäre wünschenswert.

Gemeindeeigene Plätze (“Weideflächen zur Viehhaltung) können nicht ohne Nachteil für die Gemeinde an die Einwohner verteilt werden.

Stein-, Gips-, Ton-, Kalk- und Lettengruben sind keine vorhanden. Anpflanzung von gemeindeeigenen Obstbäumen wäre für die Zukunft zweckmäßig.

B. Allgemeine Betrachtungen über den Zustand der einzelnen Einwohner

Die Lebensbedingungen der Einwohner in Scheringen sind im ganzen gesehen gering. Die Bauern können nicht alle von ihrem Güterbau ausreichend leben. Bei den Handwerkern und Taglöhnern kann kaum der zehnte Teil ordentlich leben und sich und die Seinigen ernähren. Der Grund hierfür liegt in nicht ausreichendem Verdienst, woran die Franzosen schuld sind.

C. Feld- und Weinbau, Wiesen- und Gartenbearbeitung

Der Feldbau ist durchaus schlecht beschaffen, da diese Gegend sehr kalt und naß ist und die Felder nicht ergiebig sind. Die Feldbebauung wird auf verschiedene Art probiert und schlägt nicht gut an. Hoffnung auf besseren Erfolg besteht nicht. Der Kleebau, mit Wicken und Hafer vermischt, ist schon oft probiert worden.

Er ist nicht besonders gut geraten, außer er würde auf die besten Äcker gesät und übermäßig gedüngt werden.

Kartoffeln werden sehr häufig angebaut und sind nicht von Nachteil für den Einwohner. Korn und Hafer sind die hauptsächlichen Fruchtgattungen, die auf der Gemarkung angebaut werden. Wenn Hanf und Flachs auf guten Feldern angebaut werden, können 5 Zentner gebrochenen Flachs und 100 Pfund Hanf gewonnen werden. Handelskräuter wie z. B. Tabak, Raps und Krapp (Pflanze zur Erzeugung von blauem Farbstoff) werden keine angebaut. Die Wiesen sind halb 2madig halb 1madig (sog. Heumatten) und bringen jährl. einen Ertrag von 900 Zentnern Heu und Grummet. Schädlichen Überschwemmungen sind sie sehr selten ausgesetzt.

Die Bauern pflegen ihre Wiesen gehörig, ebnen sie ein, ziehen Wässerungsgräben und roden die unnötigen Büsche.

Da nicht genügend Futter vorhanden und der Dung auf den Feldern erforderlich ist, wird in der ganzen Gegend das Vieh, solange kein Schnee liegt, auf der Weide (Brachäcker) gelassen. Eine vorgeschriebene Hutzeit gibt es keine.

Vorhandenes Ackerfeld kann nicht zu künstlichen Wiesen angelegt werden.

Mit Obst ist der Ort reichlich versehen. Eine Gemeindebaumschule gibt es nicht. Die Anpflanzung von Obstbäumen könnte durch das Errichten einer Baumschule noch gefördert werden. Die Bäume in den Privatgärten werden ordentlich gehalten. Es sind Leute im Ort, die mit den Obstbäumen ordentlich umzugehen wissen. Einen besonderen Obsthandel betreiben die Leute nicht, da das geerntete Obst für den eigenen Haushalt benötigt wird. Die Gärten, Felder, Wiesen und Weiden sind nicht gemessen. Maulbeerbäume werden auf der Gemarkung keine gesetzt.

D. Frucht, Commerz

Im Ort wird nicht soviel Frucht gezogen, als zum Unterhalt der Einwohner erforderlich ist. Der fehlende Teil wird aus dem Bauland und der Pfalz bezogen. An den Main wird etwas Haferhandel betrieben, der nicht sehr ergiebig ist. Eine Besserung des Fruchthandels wäre nur durch besonderen Fruchtwachstum möglich, der durch rauhe Winde, Nässe, fehlenden Dünger und Streu aber sehr selten ist.

E. Viehzucht

Die Viehzucht ist ansehnlich, es wird ein Mittelschlagvieh gezogen. Viehhandel findet in Mudau auf jährlich 16 Viehmärkten statt. Mit Mästen geben sich die Einwohner nicht ab, die Tiere werden solange auf der Weide gelassen, wie es die Witterung erlaubt. Stallfütterung wird sehr wenig betrieben.

Die Gemeinde hat folgenden Viehstand: 6 Pferde, 6 Ochsen, 20 Kühe, 100 Jungstiere und Rinder, 50 Schafe und 60 Schweine. Ziegen werden 15 Stück gehalten.

Ein Beschäler (Zuchthengst) ist keiner im Ort.

Die Viehtränken im Ort sind gut, ansonsten herrscht großer Wassermangel.

Jährlich werden 45 Pfund Wolle hergestellt. Seidenanbau wird keiner betrieben. Die Federviehzucht ist sehr gering. Die Bienenzucht wird durch die Heidekrautblüte sehr gefördert.

F. Weinbau

Weinbau wird im Ort nicht betrieben.

G. Übriger Nahrungserwerb, Handwerk, Gewerbe, Handel

In Scheringen werden folgende Handwerke betrieben: Schuster, Schreiner, Wagner, Maurer, Schneider, Müller.

Leinenhandel wird von den Einwohnern nur wenig betrieben. Jeder webt für sich und seine Kundschaft. Der Erlös daraus beläuft sich auf wenige hundert Gulden. Garnhandel Wird keiner betrieben. Ein kleiner Zuerwerb besteht durch das Wacholder- und Heidelbeerpflücken. Fabriken, in denen sonst an anderen Orten die Menschen einen Broterwerb finden, gibt es keine in der Gegend.

Eine Hauptstraße führt keine durch das Ort.

Ein Brauhaus ist nicht vorhanden.

Das Bier wird, 1 Maas zu 12 Kreuzer, der Branntwein, 1 Maas zu 1 Gulden, verkauft.

Zum Mahlen des Getreides können die Einwohner ihre Mühle frei wählen. Es gibt in Scheringen 3 Mühlen mit mehreren Gängen. Krämer, Salzhändler oder sonstige Handelsleute gibt es in Scheringen nicht. In Limbach gibt es vier.

H. Holzersparnis

Es gibt etwas Privatwald. Einwohner, die kein eigenes Holz haben, kaufen es bei holzhabenden Bauern. Obwohl schon Holzmangel besteht, der sich noch vermehren wird, ist ein Gemeindebackofen nicht vorhanden. Allerdings haben die meisten Leute keine Holzeinzäunung mehr, sondern lebende Zäune.

Zur Beleuchtung im Haus werden Späne (Kienholz) gebrannt.

Die Dächer sind fast alle mit Stroh gedeckt, die Häuser nicht in massiver Bauweise erstellt. Das Hauptholz für den Hausbau wird aus herrschaftlichem, das übrige Holz aus Privatwald bezogen.

 III. Sicherheit der Gemeinde

A. Des Eigentums

Tag und Nachtwachen werden im Ort nur zur Winterszeit gehalten, wobei die Bürger sich dabei abwechseln. Das Streifen nach liederlichem Gesindel geschieht jährl. 4- bis 6mal, bei besonderen Vorkommnissen öfters.

Die Husaren (Gendarmen) kommen selten ins Ort.

B. Gesundheit

Bei Krankheiten wird der Doktor aus Amorbach aufgesucht. Eine verpflichtete Hebamme ist im Ort, aber zur Anschaffung eines Hebammenstuhls ist man nicht entschlossen.

Unbefugte Quacksalber oder Bäder sind keine im Ort. Hausierer mit Arzneimittel kommen keine vorbei.

Gefährliche Stellen am Wasser, steile Abgründe von Steinbrüchen gibt es keine auf der Gemarkung. Die Schöpf- und Ziehbrunnen sind mit Brüstungen versehen, die hoch genug sind, um das Hineinfallen zu verhindern.

Bei Erkrankung ärmerer Reisender werden diese ins nächste Ort in Richtung ihrer Heimat gebracht. Ist die Krankheit gefährlich, werden sie für einige Tage von der Gemeinde verpflegt.

C. Gegen Feuersgefahr

Eine eigene Feuerspritze ist keine im Ort vorbanden. Bei Bedarf ist die nächste in Buchen zu haben. Die Anschaffung einer Spritze mit allen Distriktorten zusammen wäre höchst nötig. Zusätzliche Löschgeräte wie Leitern, Haken und Eimer sind vorhanden. Feuerschauen werden nur selten gehalten. Der Amorbacher Kaminfeger nimmt jährl. zweimal die Reinigung der Schornsteine vor. In verschiedenen Backöfen der Häuser gibt es feuergefährliche Baumängel. Flachsdarren liegen ungefähr 50 bis 100 Schritte vom Ort entfernt. Zum Löschen bei entstandenem Feuer wird das Wasser aus zwei Bächen entnommen.

D. Gegen Armut

Es gibt im Ort einige arme Haushaltungen. Eine extra Armenkasse ist keine vorhanden. Liederliche und unordentliche Untertanen finden sich auch hier.

IV. Passivzustand des Ortes

A. Gemeine Lasten und Schulden

Die Gemeinde ist stark mit Frongeldern belastet.

Die Schulden der Gemeinde belaufen sich auf 700 Gulden, die mit 5 % zu verzinsen sind. Die Gläubiger sind Inländer (wohnen im Fürstentum Leiningen). Die Schuldenlast ist durch den langwährenden Krieg entstanden. Durch die vielen Bürgerabgaben weiß man nicht, wie der Schuldenstand vermindert werden kann.

B. Lasten und Abgaben der Privaten, Vermögens- und Schuldenstand derselben

Es gibt nur wenige Privatleute, die auch Kapitalvermögen besitzen, welches aber bei keinem genau zu ermitteln ist. Dem Geldvermögen stehen Hypothekenschulden in Höhe von 7 000 Gulden gegenüber. Die Wiederherstellung des Amtssitzes und der Bau einer Landstraße könnten zum Abbau der Privatschulden beitragen. Die Güter sind mit Abgaben wie Frond, Zehnt, Schätzungen, Güld, Husarenschatzung, Amtsschatzung, Schafsgeld, Bestandgelder (Pachtgelder) und Weidgelder belastet.

Alle Güter müssen Frongelder bezahlen und den Zehnten entrichten.

Jeder Einwohner besitzt ein Quittungs- oder Steuerbuch, in dem jedes Gefälle (fällige Zahlung) eingetragen wird. Die amtlichen Gefälle sind monatlich, alle anderen zu Martini fällig.

Die Untertanen müssen folgende grundherrschaftlichen Fronden wie: Fischerei- und Jagdfrond, Wildbretfuhr, Soldatenfuhr und Botengänge leisten.

Das Militär wird nach dem Schätzungsfuß (entsprechend dem Vermögen des einzelnen) einquartiert. Nach den monatlichen Schatzungen (regelmäßige Steuern) müssen noch folgende extra Abgaben und Steuern entrichtet werden: Zinszahlungen für die Gemeindeschulden, unzählige Kriegskosten, Husarengelder, Schanzenkosten (Zahlungen für die Befestigung der Stadt Mainz), Leistungen in Naturalien und Geld.

V. Kenntnis der Gesetze, Justizpflege und Unterricht

Die Verordnungen werden im Haus des Schultheißen veröffentlicht.

Den Anweisungen der Verwaltung wird prompt Folge geleistet. Beschwerden gegen das vorgesetzte Amt, den Förster oder sonst jemanden liegen nicht vor.

Einen Pfarrer und einen fest angestellten Lehrer gibt es in Limbach. In Scheringen wird jährl. um Martini und Ostern der Lehrer neu gedungen (angestellt).

Die fürstliche Regierung kam nicht mehr dazu, ihre Erkenntnisse aus den Befragungen der einzelnen Gemeinden zu verwerten. Das Fürstentum Leiningen wurde nämlich im Juli 1806 dem Großherzogtum Baden unterstellt.

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