Scheringen

Die Schäferei in Scheringen

Edwin Henn

Zu allen Zeiten war die Schäferei umstritten, sahen doch die Bauern größte Konkurrenten in den Schäfern, wenn es um die Nutzung der eh sehr kargen Futtermittel ging.
Doch die Erbhöfe hatten das verbriefte Übertriebs- und Weiderecht. Ob und wie lange es vor 1866 eine Schäferei in Scheringen gab, konnte ich in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit leider nicht nachvollziehen. Deshalb sollen im Nachfolgenden die Übertriebs- und Weiderechte nicht ausschließlich auf die Schäferei bezogen bleiben.
Unumstritten jedoch war der Wert der erzeugten Wolle. Viele Kleidungsstücke, vor allem Strümpfe, wurden daraus hergestellt. Dies ging sogar so weit, dass die Gemeinden zur Schafweideverpachtung verpflichtet wurden (während des Zweiten Weltkrieges beispielsweise), um die Versorgung der Bevölkerung und des Heeres mit Kleidung, Fleisch und Milch aus der Schafzucht mitzutragen. Auch durften in dieser Zeit junge Kulturen unter der Aufsicht der Förster, wegen des Personalmangels beweidet und somit entgrast werden. Viele Schäfer mussten aus diesen Gründen nicht in den Krieg ziehen.

Ablösung der Übertriebs und Weiderechte

Die Jahre von 1840—1860 waren gekennzeichnet von Differenzen mit den angrenzenden Gemeinden. Anscheinend waren die Übertriebs- und Weiderechte nie genau geschrieben oder waren zumindest nicht auffindbar.
Dies sollte nun endlich geklärt werden, und zwar auf der gegenseitigen Ablösung dieser Rechte.
Größere Differenzen gab es um 1840 mit Heidersbach. Aus einem Protokoll einer Bürgerversammlung vom 20. Juni 1841 geht hervor, dass den „unrechtmäßigen Forderungen” der Heidersbacher durch eine höchstrichterliche Entscheidung entgegengetreten werden solle. Bürgermeister Scheuermann und der Bürgerverordnete Franz Balles sollen zusammen mit einem Anwalt „zum Besten der Gemeinde wirken”. Nach ergangenem Urteil durften die Heidersbacher ihre Schafe nur noch bis zum Eiterbach weiden.
1855 dann der Ablösevertrag mit Limbach. Zunächst zwischen den Gemeindeverwaltungen, was als rechtswidrig abgetan wurde, dann zwischen den Gutsbesitzern.
Die Laudenberger Berechtigten konnten bis 1859 ihre Schweine in der Haardt weiden. Dem entgegen hatten die Scheringer das Weiderecht für Schweine und Rindvieh im Wald und Feld auf Laudenberger Gemarkung bis zur Limbacher Grenze am Bettlerstein.
Diese Rechte wurden jedoch vor der Ablösezustimmung des Badisch Großherzoglichen Bezirksamtes, vom 27. Januar 1859, schon jahrelang nicht mehr genutzt.
Am 18. März gleichen Jahres dann die schriftliche Fixierung der Ablöse zwischen Waldhausen und Scheringen.
In beiden Fällen kam die Initiative vom Scheringer Gemeinderat. 1859 auch die Ablösung zwischen Heidersbach und Scheringen. Bis dato hatten die Scheringer Berechtigten das übrigens nicht unumstrittene Recht, ihre Schweine und Rinder im Distrikt Holzgut und Feld Heumatte sowie im Wald bis an den Kirchweg nach Limbach zu weiden.
Um diese Ablösung zu erreichen, mussten Gemeinde und Gutsbesitzer 150 Gulden nach Heidersbach entrichten. Zahlbar in 5 Jahreszielen ä 30 Gulden, erstmals auf Martini 1859.
Viel Geld, brachte doch die Schäfereiverpachtung der Gemeindekasse in den Folgejahren 30 Gulden jährlich.


Die Schafweide-Verpachtung

Ab 1866 versteigerte der Gemeinderat im Auftrag der Berechtigten die Schafweide auf 3 Jahre an den Meistbietenden.
Den Zuschlag erhielt Josef Gramlich von hier für 301 Gulden jährlich. Die Gemeindekasse erhielt hiervon 30 Gulden.

Hermann Gramlich 1940


Die Winterweide konnte wegen Uneinigkeit der Gutsbesitzer nicht verpachtet wer
den.
Ab 1868 wurde die Weide dann ganzjährig verpachtet (Karl Hess, Scheringen).
Die Erlöse wurden zur Katastervermessung (Gemarkungsversteinung) verwendet. Kleeäcker durften grundsätzlich nicht befahren werden, Wiesen nur ab Allerheiligen bis April. Der Auftrieb war auf 180 Schafe begrenzt. So mussten die Schäfer hauptsächlich Wald- und Wegränder sowie brachliegende Flächen befahren.
1877 wurde die Schafweide auf 1 Jahr an einen Schäfer aus Herbolzheim verpachtet.
1883 kam dann die eigentliche Einführung der Gemeindeschäferei. In einer Bürgerversammlung vom 18. Juli 1883 stimmten 20 Stimmberechtigte mit ja, 11 mit nein.
Laut Schäfereigesetz von 1884 musste die Schäferei nach Ablauf der Pachtperiode (1886) nunmehr für 6 Jahre verpachtet werden. Die Schafe mussten fortan vom „Nachtläuten” bis zum „Tagläuten” im Pferch gehalten werden. Vor der Ernte durften 120 Schafe und danach 200 aufgetrieben werden. Baumgärten, Äcker, Gemüsefelder und Kleeäcker durften nicht beweidet werden. Wiesenheumatten nur vom 1. November bis 1. Dezember.
Bei Zuwiderhandlungen wurden empfindliche Bußgelder oder gar Gefängnisstrafen verhängt.
Da der damalige Gemeinderat hinsichtlich der Schafweideverpachtung und Ordnung anscheinend seine eigene Rechtsauffassung hatte, wurde er (Gemeinderat!) 1887 mit 10 Mark Ordnungsstrafe belegt.

1898 wird die Wiederverpachtung gänzlich verboten.
Anscheinend wurde dann die Schafweide erst wieder Mitte der 20er Jahre an einen Schäfer aus dem Bayrischen verpachtet, der damals bei der Familie Throm (heute Ball
weg) Quartier fand.
Ab 1930 bis 1954 pachtete dann Markus Rhein, er stammte aus einem Erbhof in Heidersbach, die Sommerweiden in Scheringen und Einbach.
Über Winter zog er mit seiner Herde nach Ziegelhausen bei Heidelberg. Dazu benötigte er die Genehmigung des Bezirksamtes, später Landratsamt. Jeder Wanderschäfer musste ein Kontrollbuch bei sich führen. In diesem waren neben den persönlichen Daten, die Zusammensetzung der Herde (Schafe, Hammel, Lämmer), der Triebweg (er wurde von den Behörden festgelegt) und die amtstierärztlichen Untersuchungen eingetragen. Jeden Tag hatte die Herde mindestens 15 km zu wandern. Die Ankunft am Bestimmungsort selbst war der Ortspolizei und dem Amtstierarzt binnen 24 Stunden anzuzeigen. So zog der heute fast 88jährige Herr Rhein 23 Jahre lang, bei Wind und Wetter, Anfang Dezember über Limbach, Trienz, Neckargerach, Neunkirchen, Schwanheim, Haag, Dilsberg, Neckargemünd aufdie Winterweide nach Ziegelhausen und Mitte April wieder zurück nach Scheringen. Übernachtet wurde grundsätzlich in Privatquartieren. Allein auf sich und seine Hunde gestellt, hatte der Schäfer viele Schwierigkeiten zu meistern.
Zogen die Schafe zu weit vom Wegrand weg, gab es Ärger mit den Feldhütern. Wurde der Pferch zu spät versetzt, waren die Bauern unzufrieden. 1951 wurde ihm, da er mehr Schafe als erlaubt aufgetrieben hatte, kurzerhand der Pachtvertrag in Scheringen gekündigt. Doch man einigte sich und Herr Rhein beweidete mit seinen Schafen bis 1954 die Scheringer Gemarkung.
Mit dem Aufkommen der synthetischen Textilien und der Kraftfahrzeuge wurden nun der Schäferei wichtige Grundlagen entzogen. So entschloss sich auch Markus Rhein, seine Schafe zu verkaufen. Dies bedeutete zugleich das Ende der Scheringer Gemeindeschäferei.


Der Pferch

Dung war rar und teuer, so war der Pferch bei den Bauern sehr gefragt. Öffentlich wurde er für jeweils 4 Wochen an den Meistbietenden vergeben. Der Erlös floss ab 1883 in die Gemeindekasse.
Der Steigerer hatte den Schäfer und seine Hunde zu versorgen. Ferner musste er den Pferch auf sein Grundstück bringen.
Im Gegenzug verpflichtete sich der Schäfer, den Pferch wie vereinbart zu versetzen. Dies geschah meist zweimal täglich. Einmal am Abend und nochmals in den frühen Morgenstunden.
Die Schafschur
Neben dem Verkauf von Zucht- und Schlachttieren war der Verkaufder Wolle die Haupteinnahmequelle der Schäfer. Ende Mai, Anfang Juni, wurden die Schafe geschoren. Über den Verband der Badischen Schafzüchter gelangte die Wolle nach Ulm. Dort wurde sie meistbietend versteigert.


Quellen:
Gemeindearchiv Limbach, persönliche Auskunft von Herrn Rhein 
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