Scheringen

Scheringen und die Gemeindereform 1968/75

Hubert Zimmerman (Limbach)

In den Jahren 1970/75 war die heiße Phase der Gemeindereform. Die meisten Gemeinden in unserem Lande waren von ihr betroffen. Bei vielen Betroffenen stieß die Reform auf entschiedene Ablehnung. Aber letztlich wurde sie dann durch das Gesetz vom 9. 7. 1974 abgeschlossen. Dieser Beitrag soll die Zielsetzungen der Reform, ihre Abwicklung im allgemeinen und in der Gemeinde Scheringen im besonderen behandeln. 

Die Universität Freiburg i. Br. veröffentlichte im Jahre 1965 die Ergebnisse ihrer Untersuchung über „Die zentralen Orte und ihre Verflechtungsbereiche”, die im Auftrag des Innenministeriums erstellt worden war. Die Arbeiten und die Zielsetzung der Untersuchung konnten zunächst fast geheim gehalten werden. Die Fragebögen gingen an die Schulen. Dort wurden die Schüler nach einem bestimmten Muster befragt. Man nahm an, dass diese Erhebung vornehmlich der Vorbereitung und Umsetzung der Schulreform dienen sollte. 

In aller Öffentlichkeit und im engen Kontakt mit den Gemeinden erarbeitete das Innenministerium den „Landesentwicklungsplan” Dieser wurde im Jahre 1967 als Entwurf veröffentlicht. In öffentlichen Anhörungen wurden die Gemeinden beteiligt. Die Zielsetzungen des Landesentwicklungsplanes sind, etwas zusammengefasst und vereinfachend ausgedrückt: „Die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse in der Stadt und auf dem Lande”. 

Zur selben Zeit veröffentlichte das Innenministerium seine Denkschrift über zentrale Orte und Verflechtungsbereiche, die aus der oben angeführten Untersuchung der Uni Freiburg erarbeitet wurde. Die Denkschrift wurde im Frühjahr 1968 den Gemeinden des Landkreises Buchen zur Anhörung zugeleitet und um Stellungnahme bis 31. Juli 1968 gebeten. 

Am 26. 3. 1968 trat das Gesetz zur Stärkung der Verwaltungskraft kleinerer Gemeinden in Kraft. Gleichzeitig veröffentlichte das Innenministerium seine Zielplanung zur Kommunalreform. Sie ging davon aus, dass die meisten der über 3 300 Gemeinden des Landes Baden-Württemberg die an sie gestellten Aufgaben mangels eigener Verwaltungskraft nicht mehr erbringen können. Besonders nach dem Ende des II. Weltkrieges hatten sich die Sozialstrukturen in unserer Gesellschaft erheblich gewandelt. So traten die „Primärwirtschaft” wie z. B. die Landwirtschaft, der Bergbau und die Schwerindustrie langsam Immer mehr in den Hintergrund. Die Sekundärwirtschaft” des verarbeitenden Gewerbes und die „Tertiärwirtschaft” des Dienstleistungsbereiches gewannen zunehmend an Bedeutung. Die Mobilität unserer Bevölkerung wuchs stetig, ebenso die Ansprüche und Anforderungen an unsere Städte und Gemeinden. Der Bürger forderte zurecht auch auf dem Lande, dass die Gemeinden seine Grundbedürfnisse wie z. B. geordnete Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Schulen, Kindergärten, Sozialstationen, gute Straßen u.v.a. befriedigen können. Diesen Entwicklungen und Anforderungen konnten sich unsere Städte und Gemeinden nicht entziehen. Der Wandel von der „kommunalen Obrigkeitsverwaltung” zur kommunalen Dienstleistungsverwaltung” vollzog sich in raschem Tempo. Die angepeilten Ziele des Landesentwicklungsplanes konnten nur erreicht werden, wenn die Gemeinden auch in ihrem Gebietszuschnitt und ihrer Größe so gestaltet waren, dass sie mit angepasster Verwaltungskraft und in eigener Verantwortung diese Leistungen erbringen konnten. 

Die Planer der Gemeindereform begründeten deshalb die Notwendigkeit der Reformen kurz und bündig folgendermaßen: Den neuen Gemeinden (Kommunalverwaltungsräumen) fallen die Aufgaben zu: 

1. Flächennutzungspläne zu erstellen. 

2. aus dem Flächennutzungsplan, Investitions- und Sozialpläne zu entwickeln 

3. durch Bündelung der verfügbaren Finanzmittel zur optimalen und wirtschaftlichen Finanzierung zu gelangen, wobei auch die Folgelasten zu berücksichtigen sind 

4. durch den Einsatz modernster technischer Hilfsmittel und konsequente Weiterbildung der Bediensteten ihre Verwaltungskraft zu stärken mit dem Ziel der Errichtung einer effektiven Dienstleistungsverwaltung. 

5. Abstimmung der Planungen und Aktivitäten der Gemeinden mit dem Landkreis und dem Regionalverband. 

Mit dem Schlussgesetz zur Gemeindereform, im Amtsdeutsch: „Besonderes Gemeindereformgesetz zum Abschluss der Neuordnung der Gemeinden vom 9. 7. 1974″ schloss der Gesetzgeber die Reform ab. 

Zieht man heute, 15 Jahre nach dem Vollzug der Gemeindereform, eine Bilanz, dann ist der Wandel zur Dienstleistungsverwaltung ganz eindeutig erkennbar. Eine Gemeinde wie z. B. Limbach erfüllt mit ihrer Verwaltungskraft noch ca. 1/3 gesetzliche Pflichtaufgaben wie Einwohnermeldewesen, Personenstandswesen, Sozialwesen, Passwesen, Grundbuchamt und dergl., aber zu ca. 2/3 öffentliche Dienstleistungsaufgaben zu denen man rechnet: Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und -reinigung, Schulen und Turnhallen, Sportanlagen, Freizeiteinrichtungen, kommunale Straßen, Gewerbeansiedlungen, Fremdenverkehrsförderung, Bebauungsplanung, Baugeländeerschließung und andere öffentliche Einrichtungen. 

Wer also objektiv wertet, kann die Notwendigkeit einer Gemeindereform nicht bestreiten. Und dennoch, ihre Verwirklichung ging nicht ohne zum Teil erhebliche Widerstände. So auch in Scheringen. 

Soweit anhand der Gemeindeakten nachvollziehbar, befasste sich der Gemeinderat ab Ende 1968 immer wieder mit der Gemeindereform und ihren Auswirkungen auf Scheringen.

Die Vorgabe der Landesregierung zur Verwirklichung der Gemeindereform war die „Kommunale Zielplanung”. Sie war zunächst als Orientierungshilfe für die Gemeinden gedacht. Sie bot 3 Organisationsmöglichkeiten an:

1. die Einheitsgemeinde, sie sollte mindestens 8.000 Einwohner groß sein. 

2. die Verwaltungsgemeinschaft; hier erfüllt eine Gemeinde, die über die erforderliche Verwaltungskraft verfügt, bestimmte Aufgaben für die zur Gemeinschaft gehörenden Gemeinden. Auch da galt als Richtlinie, dass die beteiligten Gemeinden zusammen 8.000 Einwohner zählen sollten. 

3. den Verwaltungsverband, eine rechtlich selbständige Körperschaft, die für die ihr angehörenden Gemeinden bestimmte Aufgaben selbstverantwortlich erfüllt. 

Die Vorstellung der Zielplanung war, dass Limbach und sein Umland eine kommunale Einheit bilden sollten und die Gemeinde Scheringen dazu gehört. Während der sogn. Freiwilligkeitsphase gab es in gut begründeten Einzelfällen davon Ausnahmen. Und an dieser vermeintlichen Chance entzündeten sich die Gemüter. So wurden in den folgenden Jahren verschiedene Versuche unternommen, den Vorgaben der kommunalen Zielplanung zu entsprechen, ohne in eine Nachbargemeinde mit zentralörtlicher Bedeutung eingegliedert zu werden. 

Das Landratsamt Buchen lud zum 10. 11. 1969 die Bürgermeister und Ratschreiber der Kreisgemeinden zu einer Besprechung mit dem Regierungspräsidenten Dr. Munzinger in den Kreistagssitzungssaal ein. Landrat Hugo Geisert und der Regierungspräsident unterrichten die Gemeindevertreter über die Formen interkommunaler Zusammenarbeit, wie sie das Gesetz anbot. Die Gemeinden wurden aufgefordert, miteinander zu verhandeln, um die Chancen in der sogn. Freiwilligkeitsphase zu nutzen. 

Die Bürgermeister Peter Knoche, Großeicholzheim und Karl Knodig, Heidersbach, luden daraufhin bereits am 21. 11. 1969 die Gemeinden Heidersbach, Scheringen, Waldhausen, Einbach, Großeicholzheim, Laudenberg und Kleineicholzheim zu einem Gespräch am 5. 12. 1969 ins Rathaus in Heidersbach ein. Über das Besprechungsergebnis wurde von Bürgermeister Peter Knoche eine umfangreiche Niederschrift gefertigt, die den Besprechungsverlauf gut wiedergibt. 

So vertrat BM Bruno Heckmann die Meinung, dass sich für die Gemeinden Klein- und Großeicholzheim, Waldhausen, Heidersbach und Einbach die Bildung eines Verwaltungsverbandes anböte. Scheringen tendiere jedoch eindeutig in den Raum Limbach. In der Bildung einer Gesamtgemeinde aus den zu dieser Beratung geladenen Gemeinden sehe er keine gute Grundlage, denn sie würden geographisch einen Schlauch bilden. Dieser Meinung schloss sich auch die Gemeinde Laudenberg an. Ansonsten bekundeten die anwesenden Gemeinden lediglich den Willen zu weiteren Besprechungen.

Am 21. 2. 1970 fand eine Besprechung im Bürgersaal des Rathauses von Großeicholzheim statt, an der auch Oberneudorf teilnahm. Dabei wurde auch das Denkmodell zur Kreisreform angeschnitten. Dieses sah die Zusammenlegung der beiden Kreise Buchen und Mosbach vor. Auch über den Schulentwicklungsplan III im Zuge der Schulreform wurde beraten. Die vielen Reformpläne verwirrten und waren somit einer konkreten Willensbildung eher hinderlich. Man einigte sich darauf, die Gemeinderäte zu informieren, ehe man im Beisein von Vertretern des Regierungspräsidiums und des Landratsamtes in eine weitere Beratungsrunde eintrete. 

Am 19. März 1970 forderte das Landratsamt Buchen seine Gemeinden auf, bis 10. April 1970 unter Beifügung einer beglaubigten Abschrift aus dem Protokollbuch des Gemeinderats zur kommunalen Zielplanung Stellung zu nehmen. Nach dieser Planung sollten Einbach, Laudenberg, Scheringen und Heidersbach dem Kommunalraum Limbach zugeordnet werden. Am 5. 4. 1970 beriet der Scheringer Gemeinderat. Er fasste folgenden Beschluss: ,Der Gemeinderat hat die Zielplanung des Innenministeriums zur Kenntnis genommen und diskutiert. Gegen die Vorstellungen des Innenministeriums ist schwer anzukämpfen. Die hiesige Gemeinde ist nach der Zielplanung außerhalb der Kreisgrenze zugewiesen. Es dürfte deshalb erst einmal die Kreisneueinteilung abgewartet und hernach weiter beraten werden.” 

Die Gemeinde Limbach blieb nicht untätig und suchte in Gesprächen den Kontakt zu Scheringen mit dem Ziel, dieses endgültig für Limbach zu gewinnen. 

Die Kreisreform schlug hohe Wellen. So kämpfte der Landkreis Buchen um sein Fortbestehen. Die Gemeindereform verlor etwas an Aktualität. 

Doch mit Schreiben vom 11. Mai 1971 drängte das Landratsamt Buchen auf die weitere Beratung und eine Entscheidung. Es fügte seinem Schreiben einen Vereinbarungsentwurf bei, der die Eingliederung der Gemeinden Einbach, Heidersbach und Scheringen in die Gemeinde Waldhausen vorsah. Den gestellten Termin zur Abgabe der Stellungnahme bis 15. 5. 1971 ließ Scheringen zunächst einmal in Ruhe verstreichen. Es reagierte erst nach Anmahnung durch das Landratsamt. Am 15. 7. 1971 beschloss der Gemeinderat einstimmig, die Ablehnung der Eingliederung nach Waldhausen. 

In der Folgezeit verstärkten sich die Bemühungen der Gemeinde Limbach um die Eingliederung von Scheringen. 

Am 8.11.1971 fand in der Sport- und Festhalle Neckarzimmern nochmals eine Aussprache der noch verbliebenen „Reform-Rest-Gemeinden” der Kreise Buchen und Mosbach statt. 

Am 10. Dezember 1971 teilte die Gemeinde Scheringen dem Innenministerium in Stuttgart mit, dass am 16. Januar 1972 eine Bürgerbefragung über die Zuordnung zu Buchen oder Limbach stattfinde und anschließend der Gemeinderat beschließen werde. Scheringen hatte historisch gewachsene Bindungen an die nur 11 km entfernte Kreisstadt Buchen. Dort waren die weiterführenden Schulen. Viele Bürger hatten da auch ihren Arbeitsplatz. Es bestanden auch Busverbindungen nach Buchen. Die Gemeinde Waldhausen sollte auch zu Buchen kommen. Scheringen gehört zu dieser Pfarrei. Käme Scheringen zu Buchen, bliebe die Pfarrei auch beisammen. Zudem war Buchen als künftiges Mittelzentrum im Landesentwicklungsplan ausgewiesen. Die knapp 1.400 Einwohner zählende Gemeinde Limbach liegt nur 2 km westlich von Scheringen. Zwischen den Bürgern der beiden Gemeinden gibt es zahlreiche verwandtschaftliche Beziehungen. Limbach hat eine gesunde mittelständische Wirtschaft mit nahezu 1 000 Arbeitsplätzen. Zahlreiche Scheringer arbeiteten in diesen Betrieben. Dazu kam noch, dass auch die Limbacher Vereine manchen Scheringer in ihren Reihen hatten. Die Grund- und Hauptschule war in Limbach. Scheringen gehörte dem Schulverband Limbach an. Aber es war noch nicht sicher, dass Limbach und seine umliegenden Gemeinden eines Tages einen selbständigen Kommunalraum bilden werden. Doch das „kommunale Liebeswerben” der Limbacher wurde vom Umland kaum erwidert. 

Und nun argumentierten die einen, die Eingliederung nach Buchen böte die besseren Chancen. Zudem sei die Selbständigkeit Buchens gesichert. Ginge man freiwillig, könne man sicherlich ganz gute Konditionen mit der Nachbarstadt aushandeln. 

Und die anderen argumentierten, man könne den Interessen der Heimat sicherlich besser dienen, wenn man mit Limbach und anderen Gemeinden eine kommunale Einheit bilden könne. In einer solchen Einheit habe man sicher größere kommunale Mitspracherechte als in der Stadt. Die mentale Bindung nach Limbach sei zudem erheblich stärker als nach Buchen. Jede der beiden Begründungen hatte etwas für sich. Über die Frage, welches die beste Begründung sei und wohin man sich schließlich endgültig orientieren wolle, kam es zu einem heftigen Meinungsstreit. Jede Meinung hatte annähernd gleich viele Anhänger. Und so hing der kommunale Haussegen in Scheringen genau so schief wie in vielen anderen Gemeinden auch. 

An der Bürgerbefragung vom 16.Januar 1972 beteiligten sich 85,4% 183 der 214 stimmberechtigten Bürger. Für die Zuordnung zu Buchen stimmten 96 52,4% und zu Limbach 83 = 45,3%. Der Gemeinderat beschloss am 21. 1. 1972, dass Scheringen vorläufig selbständig bleibe, jedoch sowohl mit Buchen als auch mit Limbach verhandeln wolle. 

Die Gemeinde Limbach hatte auf 21. Februar 1972 zu Verhandlungen mit den Gemeinden Balsbach, Laudenberg, Krumbach, Trienz, Muckental, Robern, Scheringen und Wagenschwend eingeladen. Ein konkretes Ergebnis konnte nicht erzielt werden. 

Der Gemeinderat von Scheringen beschloss schließlich am 28. Februar 1972 nach eingehender Beratung mit 4:3 Stimmen den Anschluss an die Kreisstadt Buchen. Die auf den 26. März 1972 angesetzte nochmalige Bürgeranhörung gem. 8 Abs. 2 der Gemeindeordnung bestätigte diesen Beschluss. Daraufhin wurde mit der Stadt Buchen verhandelt. Die Verhandlungen dauerten jedoch Monate, ehe man eine Einigung erzielt hatte. Erst am 2. November 1972 beschloss in Anwesenheit der Herren Englert und Trunk vom Landratsamt Buchen und von dem Buchener Bürgermeister Braun, der von einigen Gemeinderäten begleitet wurde, der Scheringer Gemeinderat mit 6 Ja-Stimmen und einer Stimmenthaltung die ausgearbeitete Vereinbarung über die Eingliederung in die Stadt Buchen. Die Vereinbarung sollte zum 1. Januar 1973 in Kraft treten. Doch es kam ganz anders. 

Die Landesregierung trieb nunmehr die Gemeindereform energisch voran. Sie wollte diese nun zum Abschluss bringen. Die Zeiten des langen Verhandelns und Verzögerns war vorbei. Der Verfasser dieses Beitrags war seit 1970 Mitglied eines Arbeitskreises, der im Landtag an der Umsetzung der Kreis- und Gemeindereform arbeitete. Man war im Innenministerium mit dem sehr schleppenden Verlauf der Gemeindereform hier sehr unzufrieden. Die Gemeinde Limbach, die über eine sehr gesunde Infrastruktur verfügte, sollte unbedingt mit ihrem Umland eine neue Gemeinde bilden. Als erkennbar wurde, dass sich die Gemeinden um Strümpfelbrunn und Mudau zu einer neuen Gemeinde zusammenschließen werden, wurde der Wille sehr deutlich, dem Landtag im sogn. Abschlussgesetz die Bildung einer neuen Gemeinde Limbach vorzuschlagen. Die Verhandlungen Limbachs zeitigten im Herbst 1972 das Ergebnis, dass sich Balsbach, Laudenberg, Limbach und Wagenschwend zum 1.1. 1973 zur neuen Gemeinde Limbach zusammenschließen werden. Auch war erkennbar, dass die Gemeinde Fahrenbach bereit war, mit Limbach in der Rechtsform der Verwaltungsgemeinschaft zusammen zu arbeiten. Damit war die Lebensfähigkeit dieses Kommunalraumes gewährleistet. Dieser neu zu schaffende Kommunalraum sollte mit der Gemeinde Heidersbach einen unmittelbaren Anschluss an die B 27 und damit die Landesentwicklungsachse Mosbach – Buchen haben. Diese Landesentwicklungsachse bot die Chance, in Heidersbach ein großes Gewerbegebiet an der B 27 auszuweisen. Diese Gemeinde bekam damit eine Entwicklungschance als Gewerbestandort für die neue Gemeinde Limbach. Von dieser Entwicklung sollte wegen seiner Standortnähe auch die Gemeinde Scheringen profitieren. Mit der Gemeinde Wagenschwend bestand der wichtige Zugang zur L 524, der Odenwaldhöhenstraße. 

So ward jetzt das Regierungspräsidium gehalten, Vereinbarungen, die diesen Zielsetzungen nicht entsprachen, nicht mehr zu genehmigen. Die Eingliederung Scheringens in die Stadt Buchen entsprach diesen Zielsetzungen nicht und wurde deshalb nicht mehr genehmigt. 

Am 1. 1. 1973 wurde die neue Gemeinde Limbach gebildet. Am 18. April 1973 trat der neugewählte Bürgermeister seinen Dienst an. Er nahm sofort die Eingliederungsverhandlungen mit Heidersbach und Scheringen auf. Es kam zur Einigung über die Eingliederungsbedingungen. Das weitere Verfahren war nurmehr eine reine Formsache, um den Rechtsbestimmungen des Gesetzes zu entsprechen. 

Die Vereinbarung über die Eingliederung der Gemeinde Scheringen in die Gemeinde Limbach enthielt folgende wichtige Regelungen: 

Die eingegliederte Gemeinde wird Ortsteil der Gemeinde Limbach. Sie führt ihren bisherigen Namen in der Weise weiter, dass sie diesen dem Namen Limbach anfügt (Limbach-Scheringen). 

Der Bürgernutzen bleibt im Rahmen der gesetzlichen Regelung bestehen. 

Es wird die unechte Teilortswahl eingeführt und Scheringen vorweg zwei Gemeinderatssitze zugesichert. 

Scheringen erhält einen Ortschaftsrat, dessen Mitgliederzahl auf 6 festgesetzt ist. Seine Wahl findet jeweils gleichzeitig mit der Gemeinderatswahl statt. Der Gemeinderat wählt aus den Reihen des Ortschaftsrats den Ortsvorsteher, wobei dem Ortschaftsrat das Vorschlagsrecht zusteht. 

Der Ortschaftsrat hat die Verwaltung der vereinigten Gemeinde zu beraten. Er ist zu allen wichtigen Angelegenheiten, die den Ortsteil betreffen, zu hören und hat ein diesbezügliches Vorschlagsrecht. 

Der Gemeinderat kann dem Ortschaftsrat Angelegenheiten der Ortschaft zur Entscheidung übertragen. 

Bis zum Ablauf seiner Amtsperiode übernimmt der amtierende Bürgermeister Bruno Heckmann das Amt des Ortsvorstehers. 

Die Gemeinde Limbach übernimmt unter voller Wahrung ihrer Rechte die Bediensteten der Gemeinde Scheringen. 

Die kommunalen Einrichtungen werden erhalten und unter Beachtung der örtlichen Gegebenheiten weiterbetrieben. 

Der Gemeindewald ist zu erhalten und zu pflegen. Eine Veräußerung von Gemeindewaldanteilen bedarf der Zustimmung des Ortschaftsrates. An der Einrichtung der staatlichen Försterstelle darf nichts geändert werden, der staatliche Förster soll auch weiterhin im Gemeindebereich Limbach Verwendung finden. Erlöse aus außerordentlichen Holzhieben sollen nur im Ortsteil Scheringen verwendet werden. 

Der Gemeinderat der Gemeinde stimmte der Vereinbarung am 4. Juni 1973 und der Gemeinderat von Scheringen am 22. Juni 1973 zu. Die aus formalrechtlichen Gründen nochmals geforderte Bürgeranhörung fand am 15. Juli 1973 statt, so dass am 16. Juli 1973 die Gemeinderäte von Limbach und von Scheringen endgültig die Eingliederung zum 1. Januar 1974 beschließen konnten. Das Regierungspräsidium Karlsruhe genehmigte die Vereinbarung mit dem Erlass vom 19. Oktober 1973 Nr. 12-21/0001.

Damit hatte eine Entwicklung ihren Abschluss gefunden, die jahrelang auch die Bürger der Gemeinde Scheringen in Atem gehalten hatte. Die Diskussionen entzweite Familien, zerstörte Freundschaften aber auch ein Gutteil des Vertrauens in die Ehrlichkeit der Staatsgewalt. Als besonders ärgerlich empfanden die Bürger die vielen Beratungen, Abstimmungen und Anhörungen, deren Ergebnisse letztlich doch kaum beachtet wurden. Nicht ganz zu Unrecht wurde der Vorwurf erhoben, dass die Eingliederung Scheringens nach Limbach eigentlich immer fest stand und der ganze Aufwand darum herum im Grunde unnötig war. Es wäre ehrlicher gewesen, wenn die Staatsgewalt von Anfang an klarer gesagt hätte, wie die Gemeindereform in ihrem Gebietszuschnitt am Ende aussehen soll. 

Ab 1. Januar 1974 war Scheringen Ortsteil von Limbach. Der bisherige Bürgermeister Bruno Heckmann wurde Ortsvorsteher. Er war auf Wunsch des Limbacher Bürgermeisters Hubert Zimmermann bereit, in der neuen Gemeinde weitere Verantwortung zu übernehmen. Er betreute den Bau der Nachbarschaftshauptschule mit Turnhalle und der Kläranlage in Limbach. Bis zu seinem Ausscheiden aus dem Gemeinderat im September 1980 war er 2. Stellvertreter des Bürgermeisters. Seine Verdienste um Bürger und Gemeinde fanden auch ihre äußere Anerkennung. Anlässlich seiner Verabschiedung zeichnete ihn der Gemeindetag Baden-Württemberg mit der Ehrenmedaille für besondere kommunale Verdienste aus. 

Die Bürger haben sich inzwischen mit der Gemeindereform weitgehend abgefunden. Sie wird heute von den meisten als ein bedeutender Abschnitt unserer kommunalen Geschichte gesehen.

Nach oben scrollen